Der Strom von NATURKRAFT kommt zu 100 % aus Österreich aus folgenden erneuerbaren Energieträgern: Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Biogas – diese Energiequellen liefern die wichtigsten Zutaten für die Produkte von NATURKRAFT. Die Stromlieferung ist zu 100 % CO2- und atomstromfrei.
Bei NaturStrom Garant Privat und NaturStrom Garant Business handelt es sich um Produkte, die vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologiemit dem Österreichischen Umweltzeichen (UZ 46 Grüner Strom) ausgezeichnet wurden. Anwärter auf dieses Qualitätssiegel müssen eine Reihe von Umweltkriterien erfüllen und deren Einhaltung durch ein unabhängiges Gutachten jährlich nachweisen. Ausgezeichnet werden nur umweltschonende Produkte, die auch eine angemessene Gebrauchstauglichkeit und Qualität aufweisen.
Physikalisch gesehen fließt durch alle Stromleitungen die gleiche elektrische Energie. Bei Strom kommt es jedoch neben Stromstärke, Spannung und Frequenz auch auf die Erzeugungsart an. Kommt der Strom aus kalorischen Kraftwerken (Kohle, Erdgas und Erdöl), wird unsere Atmosphäre mit CO2-Emissionen belastet, wird er in Atomkraftwerken produziert, ergeben sich neben der Frage der Endlagerung etliche Gefahrenpotenziale. Mit der Entscheidung für grünen Strom von NATURKRAFT erhöhen Sie die Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energiequellen, fördern somit den Ausbau von Ökostromanlagen und entlasten gleichzeitig unsere Umwelt. Siehe auch Stromsee-Prinzip.
NaturStrom von NATURKRAFT wird nicht in Wasserkraftwerken erzeugt, die keine besonderen ökologischen Kriterien zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt erfüllen. Mit NaturStrom beziehen Sie 100 % grünen Strom. Dieser muss ganz klare Anforderungen erfüllen: Mindestanteil von Strom aus Photovoltaik, Maximalanteil von Strom aus Wasserkraft, die restlichen Stromanteile können aus Windenergie, Biomasse oder Erdwärme stammen. Die Erzeugungskosten für NaturStrom liegen deshalb über jenen von Strom aus Wasserkraftwerken, welche die oben angeführten Kriterien nicht erfüllen.
Auf der Stromrechnung für den Netzbezug des Vorjahres. Bei Neueinzug wird Ihr Jahresstromverbrauch vom Netzbetreiber geschätzt oder hochgerechnet.
Laut dem Tarifkalkulator der Energie-Control Austria beträgt der Jahresstromverbrauch eines österreichischen Haushalts mit 4 Personen durchschnittlich 4.725 kWh.
Nein. Bei einem Wechsel zur NATURKRAFT sind für den Strombezug keine technischen Änderungen notwendig.
Für Störungen bzw. Stromausfälle ist wie bisher Ihr lokaler Netzbetreiber zuständig. Gleichgültig, von welchem Energielieferanten Sie Strom kaufen, Ihr lokaler Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung aufrecht zu erhalten bzw. diese bei Störungen so schnell wie möglich wieder herzustellen.
Bis auf Widerruf.
Die Energiepreise bleiben für die Dauer der Vertragslaufzeit von 12 Monaten ab Unterschriftsdatum unverändert (Fixpreise). Punkt V.3. der Allgemeinen Lieferbedingungen kommt nicht zur Anwendung.
Die Energiepreisgarantie gilt für ÖkoStrom Garant Privat 3.0, ÖkoStrom Garant Business 3.0, NaturStrom Garant Privat 3.0 und NaturStrom Garant Business 3.0.
Die Energiepreisgarantie umfasst nicht die Systemnutzungsentgelte und sonstige derzeit bestehende oder künftig allenfalls hinzukommende gesetzlich oder sonst hoheitlich bedingte Steuern, Abgaben, Gebühren, Zuschläge und Förderverpflichtungen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Unterschriftsdatum. Er endet nach 12 Monaten automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf; eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Um eine Abschaltung Ihrer Anlage durch den Netzbetreiber nach dem Ende der Vertragslaufzeit zu vermeiden, ist jedenfalls der Abschluss eines neuen Stromliefervertrages erforderlich. Gerne übermitteln wir Ihnen rechtzeitig vor dem Ende der Vertragslaufzeit ein Nachfolgeangebot.
Es besteht eine Bindungsfrist von 12 Monaten.
Ein Umstieg auf ein anderes Produkt ist vor Ablauf der 12-monatigen Vertragslaufzeit nicht möglich.
Gemäß § 76 Abs. 3 ElWOG muss dem Kunden sogar die Möglichkeit eingeräumt werden, die - für die Einleitung und Durchführung des Lieferantenwechsels relevante - Willenserklärung elektronisch über die Website des Lieferanten durchführen zu können. Mit Ihrer Zählpunktbezeichnung und E-Mail-Adresse ist Ihre Identifikation und Authentizität sichergestellt.
Für Privatkunden ist ein Vertragsrücktritt innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses möglich.
Die Preise für Businesskunden sind höher, weil das Lastverhalten bei Gewerbebetrieben (höhere Verbrauchsspitzen während der Stunden mit höherem Strompreis am Großhandelsmarkt) zu einer teureren Stromaufbringung führt, als jenes bei Haushalten.
Die Kundenanlagen dürfen beim Netzbetreiber nur die standardisierten Lastprofile für Haushalte hinterlegt haben. NATURKRAFT wird erst beim Lieferantenwechsel vom Netzbetreiber über das bei der Kundenanlage hinterlegte Lastprofil informiert.
Die Kundenanlagen dürfen beim Netzbetreiber nur die standardisierten Lastprofile für Gewerbebetriebe bzw. Landwirtschaften hinterlegt haben. NATURKRAFT wird erst beim Lieferantenwechsel vom Netzbetreiber über das bei der Kundenanlage hinterlegte Lastprofil informiert.
Als eindeutiges Identifizierungsmerkmal Ihrer Verbrauchsstelle dient die Zählpunktbezeichnung. Diese ist 33-stellig und beginnt mit „AT“.
Beispiel für Zählpunktbezeichnung:
AT.002000.00000.00000000002514360215
Ja, für die eindeutige Identifizierung der Verbrauchsstelle. Deswegen ist im Online-Formular die Eingabe der Zählpunktbezeichnung (oder der Zählernummer) verpflichtend. Wenn Sie dort eine falsche Zählpunktbezeichnung (oder eine falsche Zählernummer) angeben, kann der Wechsel nicht oder nur unter hohem Aufwand bewerkstelligt werden. Im besten Fall kommt es dadurch nur zu längeren Verzögerungen.
Auf der Stromrechnung für den Netzbezug des Vorjahres. Im Fall eines Neueinzugs finden Sie die Zählpunktbezeichnung auf dem Netzzugangsvertrag für den Netzbezug. Sollten Sie zwei verschiedene Zähler (etwa für Tag- und Nachtstrom) installiert haben, so finden Sie auch zwei unterschiedliche Zählpunktbezeichnungen auf Ihrer Stromrechnung bzw. auf Ihrem Netzzugangsvertrag für den Netzbezug.
Wenn Sie zur NATURKRAFT wechseln möchten, füllen Sie einfach das Online-Formular zum gewünschten Produkt aus. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen per E-Mail zugesandt. Sobald Ihre Daten bei NATURKRAFT einlangen, veranlasst NATURKRAFT zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Wechsel auf das gewünschte Produkt und auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromlieferanten – natürlich kostenlos.
Nein, dies erledigt NATURKRAFT für Sie.
Falls im Zuge des Lieferantenwechselprozesses erstmalig bekannt wird, dass Sie mit Ihrer Kundenanlage noch mehr als 3 Monate vertraglich an den bisherigen Energielieferanten gebunden sind, ist NATURKRAFT berechtigt, vom Stromliefervertrag schriftlich binnen 10 Werktagen zurück zu treten.
Als Service bietet NATURKRAFT eine gemeinsame Rechnungslegung für Energie- und Netzkosten. Dabei übernimmt NATURKRAFT die Bezahlung der Netzkosten beim zuständigen Netzbetreiber (Vorfinanzierung) und bindet diese danach übersichtlich in die Jahresabrechnung ein.
Nein. Für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz sind die Systemnutzungsentgelte, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zuschläge und Förderverpflichtungen der Höhe nach gesetzlich oder sonst hoheitlich geregelt und, egal von welchem Energielieferanten Sie Strom beziehen, immer gleich.
Dies ist abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber.
Für Privatkunden: Zahlungsmöglichkeit monatlich mittels SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) oder per Überweisung.
Für Businesskunden: Zahlungsmöglichkeit monatlich mittels SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung).
Ihre Teilbeträge werden anhand der Preise des gewählten Energieproduktes, der aktuellen Systemnutzungsentgelte, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zuschläge und Förderverpflichtungen sowie des zu erwartenden Verbrauchs berechnet. Der zu erwartende Verbrauch wird uns von Ihrem Netzbetreiber (aufgrund des Letztjahresverbrauches oder bei Neuanlagen aufgrund einer Schätzung) mitgeteilt.
Die Abbuchung von Ihrem Konto erfolgt jeweils zur Monatsmitte. Wenn sich Ihr Verbrauchsverhalten geändert hat und die Teilbeträge angepasst werden sollen, senden Sie uns ein E-Mail. Wir werden die Änderung schnellstmöglich in unserem Abrechnungssystem durchführen.
Senden Sie uns ein E-Mail mit Ihren Kundendaten (Kundennummer etc.) und Ihren neuen Bankdaten. Wir werden die Änderung schnellstmöglich in unserem Abrechnungssystem durchführen.
Ja, das ist möglich. Wir senden Ihnen dazu ein Formular zur Vertragsänderung Ihres bisherigen Liefervertrages aufgrund des Umzuges.
Bei einer Namensänderung senden Sie uns ein E-Mail mit dem Nachweisdokument (Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Beschluss über Namensänderung etc.). Wir geben diese Information in der Folge auch an den zuständigen Netzbetreiber weiter.
Der Vertragspartner kann nicht geändert werden, da sonst ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müsste. Es kann auch niemand in den Vertrag dazu genommen werden.
Bei einem Todesfall senden Sie uns ein E-Mail mit der Sterbeurkunde. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit keine etwaigen Mehrkosten, wie beispielsweise Mahngebühren durch Rückläufer, entstehen. Wir klären dann gemeinsam ab, ob jemand in den Vertrag eintritt oder ob wir die Anlage abmelden.