Gemäß § 78 Abs. 1 und 2 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 idF BGBl. I Nr. 17/2021 und Stromkennzeichnungsverordnung idF BGBl. II Nr. 467/2013 gibt NATURKRAFT die Stromkennzeichnung für den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2021 bekannt, auf Basis derer die gesamte Stromaufbringung der von NATURKRAFT im Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2021 an Endverbraucher gelieferten elektrischen Energie erzeugt wurde:
Energieträger | Versorgermix |
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Wasserkraft | 59,83 % |
Windenergie | 36,03 % |
Sonnenenergie | 1,83 % |
Biomasse | 1,39 % |
sonstige Ökoenergie | 0,92 % |
Summe | 100,00 % |
100 % der Herkunftsnachweise stammen aus Österreich.
Durch den Versorgermix wurden keine CO2-Emissionen und kein radioaktiver Abfall verursacht.
100 % der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Freiwillige Zusatzangaben
Die Stromkennzeichnung wurde vom TÜV Austria geprüft und mittels Zertifikat bestätigt.
Aufgrund der vorangeführten Umweltauswirkungen ergibt sich im Vergleich zu dem - von der Energie-Control Austria im Stromkennzeichnungsbericht 2021 veröffentlichten - CO2-Emissionsfaktor für die Abgabe an Endverbraucher in Österreich eine Einsparungsmenge an CO2-Emissionen von 55,096 g/kWh.