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SonnenStrom Referenzmarktwert Business 1.0

Das clevere Tarifmodell für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Gültig österreichweit ab 11.10.2023.
Keine Mindestvertragslaufzeit.

Sonnenenergie optimal nutzen und Stromkosten senken

Eine Photovoltaikanlage liefert immer Strom, sobald genügend Sonnenenergie eingestrahlt wird. Dadurch entsteht regelmäßig überschüssiger Strom, der nicht für den Eigenverbrauch verwendet werden kann. Mit SonnenStrom Referenzmarktwert Business kann dieser gewinnbringend verwertet und so gleichzeitig dazu beigetragen werden, die Stromkosten zu senken.

Bei diesem Tarifmodell wird ein allgemeines Einspeiseprofil (Summe der Netzeinspeisung aus Photovoltaikanlagen für die gesamte österreichische Regelzone) für die Ermittlung des monatlichen Abnahmepreises herangezogen.

SonnenStrom Referenzmarktwert Business bietet die Möglichkeit, überschüssigen Strom aus einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz einzuspeisen und zu einem attraktiven Tarifmodell an NATURKRAFT zu verkaufen.

Voraussetzung für die Vergütung auf Basis dieses Tarifmodells ist die Messung der Einspeisung aus der Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz mittels intelligentem Messgerät (Smart Meter) oder mittels Lastgangzähler sowie die Erteilung und Aufrechterhaltung der Zustimmung durch den Ökostromanlagenbetreiber, dass die Datenübertragung der Messdaten vom Netzbetreiber an NATURKRAFT entweder als Tageswerte, wenn die Messung mittels intelligentem Messgerät (Smart Meter) in der Standardkonfiguration (IMS) erfolgt, oder als Viertelstundenwerte, wenn die Messung mittels intelligentem Messgerät (Smart Meter) in der erweiterten Konfiguration (IME) oder mittels Lastgangzähler erfolgt, durchgeführt wird.

Der Ökostromanlagenbetreiber erhält von NATURKRAFT für die gesamte monatliche Einspeisungsmenge in das öffentliche Netz folgenden monatlichen Abnahmepreis (kaufmännisch gerundet auf 2 Kommastellen).

Wenn RMW positiv ist:

Pm (Monatlicher Abnahmepreis) = RMW -­ A

A (Abschlag) = RMW x P, mindestens jedoch MA

P (Prozentueller Abschlag) = 36 %

MA (Mindestabschlag) = 2,00 ct/kWh

Wenn RMW negativ ist:

Pm (Monatlicher Abnahmepreis) = RMW -­ (A x -­1)

A (Abschlag) = RMW x P, mindestens jedoch MA

P (Prozentueller Abschlag) = 36 %

MA (Mindestabschlag) = ­-2,00 ct/kWh

RMW: Der gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz von der Energie-Control Austria für das jeweilige Monat im Nachhinein berechnete Referenzmarktwert für Photovoltaikanlagen. Dieser wird monatlich unter https://www.e-control.at/referenzmarktwert veröffentlicht.

Von NATURKRAFT wird für die Abnahme der Einspeisung in das öffentliche Netz ein Verrechnungspauschale in der Höhe von 3,00 EUR/Monat an den Ökostromanlagenbetreiber verrechnet.

Sämtliche vorangeführte Energiepreise gelten für die Abnahme der in das öffentliche Netz eingespeisten elektrischen Energie sowie der gesamten anfallenden Herkunftsnachweise.

Sofern NATURKRAFT für die Abrechnung dieses Produktes keine Tages- oder Viertelstundenwerte vom Netzbetreiber übermittelt werden, wird für die gesamte Einspeisungsmenge in das öffentliche Netz in diesem Zeitraum für die Ermittlung des monatlichen Abnahmepreises der oben angeführte prozentuelle Abschlag um 10 Prozentpunkte erhöht. Abweichend zu Punkt 8.1 der Allgemeinen Einspeisebedingungen erfolgt in diesem Fall keine monatliche Abrechnung und Bezahlung.

Sollte die vereinbarte Preisreferenz (Referenzmarktwert für Photovoltaikanlagen gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) nicht mehr veröffentlicht werden oder aus einem sonstigen Grund wegfallen oder nicht mehr geeignet sein, gilt eine energiewirtschaftlich geeignete und im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Preisreferenz als vereinbart.

Klarstellend wird festgehalten, dass der Ökostromanlagenbetreiber als Unternehmer im Sinne des KSchG angesehen wird.

  • Dieses Tarifmodell gilt:
    • Für Photovoltaikanlagen bis zu einer Größe von maximal 50 kWp.
    • Wenn die Strombezugsmenge des Ökostromanlagenbetreibers aus dem öffentlichen Netz am gleichen Stromzähler maximal 100.000 kWh/a beträgt.
    • Wenn im Falle einer Überschusseinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz es sich bei der Bezugsanlage um eine gewerbetypische Anlage (z.B. um das beim Clearing zur Anwendung gelangende standardisierte Lastprofil G0 gemäß den „Sonstigen Marktregeln“) oder um eine landwirtschaftstypische Anlage (z.B. um das beim Clearing zur Anwendung gelangende standardisierte Lastprofil L0 gemäß den „Sonstigen Marktregeln“) handelt.
  • Eine Kopie des Netzzugangsvertrages ist an NATURKRAFT zu übermitteln.

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