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Sozialtarif für Strom

der gestützte Strompreis für einkommensschwache Haushalte

Die wichtigsten Fakten hier im Kurzüberblick

Sozialtarif - Was ist das?
Der Sozialtarif ist ein gesetzlich geregelter, gestützter (= vergünstigter) Strompreis für einkommensschwache Haushalte / HH mit geringem Einkommen. Dabei handelt es sich um einen fixen Strompreis von derzeit 6 ct/kWh für einen Verbrauch bis 2.900 kWh pro Jahr und einen gedeckelten Strompreis für den Verbrauch darüber hinaus. Berechtigt sind alle Kundinnen und Kunden, die vom ORF-Beitrag befreit sind (OBS-Bescheid). 
Für Haushalte mit mehr als drei gemeldeten Personen wird für die vierte und jede weitere Person ein jährlicher Pauschalbetrag von 52,50 Euro gewährt. 
Für Personen mit stromintensivem medizinischem Bedarf – beispielsweise Heimdialyse oder Beatmungsgeräte – kann vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus mit Verordnung ein zusätzlicher Pauschalbetrag vorgesehen werden. Eine solche Verordnung liegt gegenwärtig noch nicht vor.

Wichtig: Dieser kann nicht direkt bei NATURKRAFT beantragt werden.

Wenn Sie einen gültigen OBS-Bescheid haben und alle gesetzlichen Voraussetzungen für den gestützten Preis erfüllen, müssen Sie nichts weiter tun. Der gestützte Preis wird automatisch in Ihrer Abrechnung berücksichtigt, solange Sie anspruchsberechtigt sind.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, aber noch keinen OBS-Bescheid hat, muss diesen zuerst bei der ORF-Beitrags Service GmbH beantragen unter www.obs.at

Wie funktioniert das?
Bis zu einem jährlichen Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) beträgt der Energiepreis 6 Cent pro kWh netto (exkl. Umsatzsteuer und Gebrauchsabgabe).

Wer bekommt ihn?
Voraussetzung für den gestützten Preis ist das Vorliegen einer gültigen Befreiung vom ORF-Beitrag (OBS-Bescheid).

Wie bekommt man den Sozialtarif?
Wenn Sie einen gültigen OBS-Bescheid haben, müssen Sie nichts tun. Die OBS übermittelt die entsprechenden Daten, und der gestützte Preis wird automatisch in Ihrer Abrechnung berücksichtigt (solange Sie anspruchsberechtigt sind).

Wie funktioniert der Sozialtarif?
Hierbei handelt es sich um eine Preisdeckelung auf Ihren bestehenden Strompreis. Bis zu einem jährlichen Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) beträgt der Energiepreis 6 Cent pro kWh netto (exkl. Umsatzsteuer und Gebrauchsabgabe).
Wenn Sie einen gültigen OBS-Bescheid haben, müssen Sie nichts tun. Die OBS übermittelt die entsprechenden Daten, und der gestützte Preis wird automatisch in Ihrer Abrechnung berücksichtigt.

Wenn Sie einen gültigen OBS-Bescheid haben, müssen Sie nichts tun. Die OBS übermittelt die entsprechenden Daten, und der gestützte Preis wird automatisch in Ihrer Abrechnung berücksichtigt.

Wie wird der gestützte Strompreis berechnet?
 Der gestützte Strompreis entsteht, indem für jede Kilowattstunde der vertragliche Energiepreis mit dem unteren Referenzwert von 6 Cent netto exklusive Umsatzsteuer und Gebrauchsabgabe für bis zu 2.900 kWh pro Jahr sowie dem oberen, am Börsenpreis orientierten Referenzwert verglichen wird. Die Förderung wirkt nur, wenn der Markt- oder Vertragspreis höher liegt. Für die begünstigten 2.900 kWh pro Jahr gilt immer der niedrigste dieser drei Werte.

Beispiel:

  • Vertragspreis 15 Cent pro kWh netto
  • Unterer Referenzwert 6 Cent pro kWh netto
  • Oberer Referenzwert 11 Cent pro kWh netto

Bis 2.900 kWh 6 Cent pro kWh
Ab 2.901 kWh 11 Cent pro kWh, weil der obere Referenzwert unter dem Vertragspreis liegt

Für weitere Fragen bitte klicken Sie hier: FAQ für Detailfragen

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