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NATURKRAFT senkt Strompreise per 1. Juli 2012

08.06.2012

Am 1.7.2012 tritt das Ökostromgesetz 2012 in Kraft. Damit verbunden ist eine Änderung der Finanzierung für geförderte Ökostromanlagen. Vor diesem Hintergrund wird eine Senkung der Endkundenpreise für Stromlieferanten möglich.

NATURKRAFT gibt - wie bereits im Jänner 2012 - die Kostenvorteile aus den gesetzlichen Änderungen zur Gänze an ihre Kunden weiter.

Der durchschnittliche Haushaltskunde der NATURKRAFT erspart sich zufolge der im Jahr 2012 an die Kunden weitergegebenen Preissenkungen - bei einem Jahresstromverbrauch von 3.500 kWh - auf Basis der bekannten Daten rund 26 Euro im Jahr.

Die exakte Höhe der Strompreissenkung ist aber erst nach dem Vorliegen der Verordnung der Energie-Control Austria über den Preis für Herkunftsnachweise (vermutlich Ende Juni 2012) bestimmbar. Die Kostenvorteile für die Kunden hängen nämlich wesentlich von der Festlegung des zukünftig geregelten Preises für Herkunftsnachweise von zugewiesenem Ökostrom ab.

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