Mit Antworten, die einfach naheliegen
Hier findest du schnelle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um NATURKRAFT. Klar, direkt und genau dort, wo du gerade Unterstützung brauchst.
FAQs von Erzeugerinnen und Erzeugern
Auf deiner Stromabrechnung für die Netzeinspeisung des Vorjahres. Wenn du neu eingezogen bist, wird deine Jahresstromeinspeisung vom Netzbetreiber geschätzt oder hochgerechnet.
Nein. Für den Wechsel sind keine technischen Änderungen an Stromanschluss oder
Zählerkasten nötig.
In diesem Fall ist dein lokaler Netzbetreiber zuständig. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung sicherzustellen und Störungen rasch zu beheben.
Wenn du eine Photovoltaikanlage installierst, brauchst du einen bidirektionalen Stromzähler. Mit deinem mit NATURKRAFT abgeschlossenen Energieabnahmevertrag kannst du den Zählertausch bei deinem Netzbetreiber beantragen.
Für jede Kilowattstunde Strom, die aus einer Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz eingespeist wird, stellt der Netzbetreiber einen Herkunftsnachweis aus. Damit wird bestätigt, dass der Strom tatsächlich aus erneuerbarer Energie stammt. Damit Ökostrom auch als solcher verkauft werden kann, muss dieser Herkunftsnachweis an den Energielieferanten übertragen werden.
- Detaillierte Informationen und Tools findest du bei PV Austria unter www.pvaustria.at
Der Referenzmarktwert für Photovoltaikanlagen wird von der Energie-Control Austria monatlich unter https://www.e-control.at/referenzmarktwert veröffentlicht. Er ist ein mengengewichteter Preis und basiert auf der eingespeisten Strommenge aus Photovoltaikanlagen in der österreichischen Regelzone sowie auf den Day-Ahead-Stundenpreisen für die österreichische Gebotszone.
Bis auf Widerruf. In den jeweiligen Vertragsdokumenten wird der Zeitraum angegeben, in dem das Produkt neu abgeschlossen werden kann.
Die Tarifmodelle bei NATURKRAFT haben kein fixes Vertragsende, sondern werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Beim Tarifmodell SonnenStrom Referenzmarktwert gibt es keine Mindestvertragslaufzeit und kann der Vertrag daher mit einer Frist von 2 Wochen jederzeit von dir gekündigt werden.
- Ja. Der Vertragsabschluss kann online über unsere Website erfolgen.
Als Businesskundin oder Businesskunde ist ein Vertragsrücktritt nicht möglich.
Für die Einspeiseanlage darf beim Netzbetreiber nur das standardisierte Lastprofil E1 für die Einspeisung aus Photovoltaikanlagen hinterlegt sein.
Die Zählpunktbezeichnung ist das eindeutige Identifikationsmerkmal deiner Einspeisestelle. Sie ist 33-stellig und beginnt mit „AT“.
Ja, eine der beiden Angaben wird für die eindeutige Zuordnung deiner Einspeisestelle benötigt. Ohne korrekte Angabe kann der Wechsel verzögert oder nicht durchgeführt werden.
Auf deiner Stromabrechnung für die Netzeinspeisung oder – bei Neueinzug – auf deinem Netzzugangsvertrag für die Netzeinspeisung.
Fülle einfach das Online-Formular für dein gewünschtes Produkt aus. Wir senden dir die Unterlagen per E-Mail und kümmern uns kostenlos um Wechsel und Kündigung bei deinem bisherigen Stromabnehmer.
Fülle einfach das Online-Formular für dein gewünschtes Produkt aus. Wir senden dir die Unterlagen per E-Mail und kümmern uns kostenlos um Wechsel und Kündigung bei deinem bisherigen Stromabnehmer.
Nein. Das übernehmen wir für dich.
Nein. NATURKRAFT rechnet nur die Energieabnahme ab. Allfällige Netzentgelte, etwa ein Entgelt für Messleistungen, werden vom zuständigen Netzbetreiber verrechnet.
Das hängt vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Die Entgelte werden behördlich festgelegt.
Nein. Die Netzentgelte, etwa ein Entgelt für Messleistungen, sind unabhängig vom Stromabnehmer gleich hoch.
Die Ausbezahlung einer Gutschrift erfolgt per Überweisung auf das von dir hinterlegte Bankkonto.
Im Falle einer Rechnungslegung zahlst du per SEPA-Lastschrift.
Schick uns einfach eine E-Mail mit deiner Kundennummer und deinen neuen Bankdaten. Wir passen die Bankdaten dann schnellstmöglich an.
*) Nichtunternehmer im Sinne des UStG 1994
**) Kleinunternehmerregelung
In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass du als Ökostromanlagenbetreiber keine Behandlung als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer wünschst, weshalb bei der Abrechnung und Bezahlung keine Umsatzsteuer vergütet wird.
Hinweis: Die steuerliche Beurteilung ist von den Umständen des jeweiligen Sachverhalts abhängig und kann daher im Einzelfall abweichen. NATURKRAFT übernimmt jedenfalls keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.
Wenn für dich die Pauschalregelung für Land- und Forstwirtschaft gemäß § 22 Abs 1 UStG 1994 zur Anwendung kommt, unterliegt die Vergütung der Umsatzsteuer dem jeweils gültigen Steuersatz. Aufgrund dieser Sonderregelung kommt das Reverse-Charge-System bei umsatzsteuerpauschalierten Land- und Forstwirten für dich nicht zur Anwendung.
Hinweis: Die steuerliche Beurteilung ist von den Umständen des jeweiligen Sachverhalts abhängig und kann daher im Einzelfall abweichen. NATURKRAFT übernimmt jedenfalls keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.
Dein Strombezug von NATURKRAFT unterliegt zur Gänze der Umsatzsteuer, die natürlich an das Finanzamt abgeführt werden muss. Deine Stromeinspeisung unterliegt, sofern du beim Finanzamt die Photovoltaikanlage betreffend nicht umsatzsteuerlich registriert bist und keine UID-Nummer bekommen hast, auch nicht der Umsatzsteuer.
Eine Saldierung des Strombezuges vom Energieversorger mit der Stromeinspeisung des Photovoltaikanlagenbetreibers wäre gemäß § 4 UStG umsatzsteuerlich als Tausch zu qualifizieren. D wäre auch in diesem Fall die Umsatzsteuer für die gesamte vom Energieversorger gelieferte Strommenge zu verrechnen. Eine Saldierung der Strommengen bei der Abrechnung hätte daher keine umsatzsteuerlichen Vorteile und ist auch vertraglich nicht vorgesehen.
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung monatlich. Wenn NATURKRAFT vom Netzbetreiber keine Tages- oder Viertelstundenwerte erhält, wird jährlich abgerechnet.
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung monatlich. Wenn NATURKRAFT vom Netzbetreiber keine Tages- oder Viertelstundenwerte erhält, wird jährlich abgerechnet.
Nein. Für die neue Anlagenadresse muss ein neuer Stromabnahmevertrag für die Netzeinspeisung abgeschlossen werden.
Schick uns eine E-Mail mit dem passenden Nachweisdokument, zum Beispiel Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Beschluss über die Namensänderung. Wir aktualisieren deine Daten und informieren auch den Netzbetreiber.
Nein. Dafür müsste ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Unser herzliches Beileid. Bitte schick uns eine E-Mail mit der Sterbeurkunde. Dann klären wir gemeinsam die nächsten Schritte