Mit Antworten, die einfach naheliegen
Hier findest du schnelle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um NATURKRAFT. Klar, direkt und genau dort, wo du gerade Unterstützung brauchst.
FAQs von Verbraucherinnen und Verbrauchern
Bei NATURKRAFT kommt Dein Strom zu 100 % aus Österreich.
Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Biogas liefern die Energie für unsere Produkte – sauber erzeugt, ohne CO2 und frei von Atomstrom. Unsere NaturStrom-Tarife tragen das Österreichische Umweltzeichen (Richtlinie UZ 46). Dieses Gütesiegel steht für grünen Strom mit klaren Umweltstandards. Wer es tragen will, muss strenge Kriterien erfüllen und deren Einhaltung jedes Jahr durch ein unabhängiges Gutachten nachweisen. So kannst du dich darauf verlassen, dass dein Strom nicht nur aus erneuerbaren Quellen kommt, sondern auch höchsten ökologischen Ansprüchen gerecht wird.
Aus der Steckdose kommt physikalisch immer derselbe Strom. Entscheidend ist aber, wie er erzeugt wird.
Wenn Strom aus Kohle, Erdgas oder Erdöl stammt, entstehen CO2-Emissionen. Wird er in Atomkraftwerken produziert, bleiben Fragen rund um Sicherheit und Endlagerung offen. Mit grünem Strom von NATURKRAFT setzt du bewusst auf erneuerbare Energie aus Österreich, stärkst die Nachfrage nach Ökostrom und unterstützt den Ausbau regionaler Ökostromanlagen. So trägst du dazu bei, die Umwelt spürbar zu entlasten.
NaturStrom von NATURKRAFT erfüllt strenge ökologische Kriterien. Dazu gehören klare Vorgaben für den Strommix, etwa bei Photovoltaik, Wasserkraft und weiteren erneuerbaren Quellen. Diese höheren Standards führen auch zu höheren Beschaffungskosten.
Auf deiner Stromrechnung für den Netzbezug des Vorjahres. Wenn du neu eingezogen bist, wird dein Jahresstromverbrauch vom Netzbetreiber geschätzt oder hochgerechnet.
Laut Tarifkalkulator der Energie-Control Austria liegt der durchschnittliche Jahresstromverbrauch eines österreichischen Haushalts mit 4 Personen bei 4.725 kWh.
- Nein. Für den Wechsel sind keine technischen Änderungen an Stromanschluss oder Zählerkasten notwendig.
In diesem Fall ist wie bisher dein lokaler Netzbetreiber zuständig. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung sicherzustellen und Störungen rasch zu beheben.
Bis auf Widerruf. In den jeweiligen Vertragsdokumenten wird der Zeitraum angegeben, in dem das Produkt neu abgeschlossen werden kann.
Beim Tarifmodell Garant bleibt der Energiepreis ab Vertragsbeginn für 12 Monate gleich (Energiepreisgarantie/Fixpreis). Danach gilt der Energiepreis laut Preisgleitklausel des jeweiligen Aktiv-Tarifs. Netzentgelte sowie gesetzliche Steuern, Abgaben, Gebühren, Förderverpflichtungen und Zuschläge sind zusätzlich zu bezahlen.
Die Tarifmodelle bei NATURKRAFT haben kein fixes Vertragsende, sondern werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beim Tarifmodell Garant gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Beim Tarifmodell Aktiv gibt es keine Mindestvertragslaufzeit und kann der Vertrag daher mit einer Frist von 2 Wochen jederzeit von dir gekündigt werden.
Nein, das ist innerhalb der Mindestvertragslaufzeit nicht möglich.
Ja. Der Vertragsabschluss kann online über unsere Website erfolgen.
Ja. Als Privatkundin oder Privatkunde kannst du innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten.
Beim Netzbetreiber dürfen nur standardisierte Lastprofile für Haushalte hinterlegt sein.
Welche standardisierten Lastprofile gelten für Businesskundinnen und Businesskunden?
Beim Netzbetreiber dürfen nur standardisierte Lastprofile für Gewerbebetriebe oder Landwirtschaftsbetriebe hinterlegt sein.
Beim Netzbetreiber dürfen nur standardisierte Lastprofile für Gewerbebetriebe oder Landwirtschaftsbetriebe hinterlegt sein.
Die Zählpunktbezeichnung ist das eindeutige Identifikationsmerkmal deiner Verbrauchsstelle. Sie ist 33-stellig und beginnt mit „AT“.
Ja, eine der beiden Angaben wird für die eindeutige Zuordnung deiner Verbrauchsstelle benötigt. Ohne korrekte Angabe kann der Wechsel verzögert oder nicht durchgeführt werden.
Auf deiner Stromrechnung oder – bei Neueinzug – auf deinem Netzzugangsvertrag.
Fülle einfach das Online-Formular für dein gewünschtes Produkt aus. Wir senden dir die Unterlagen per E-Mail und kümmern uns kostenlos um Wechsel und Kündigung bei deinem bisherigen Stromanbieter.
Nein. Das übernehmen wir für dich.
Wenn sich im Wechselprozess zeigt, dass deine Bindung bei deinem aktuellen Stromanbieter noch länger als 3 Monate läuft, kann NATURKRAFT von einer Vertragsannahme absehen.
Ja. NATURKRAFT bietet eine gemeinsame Rechnungslegung für Energie- und Netzkosten an.
Nein. Netzentgelte sowie gesetzliche Steuern, Abgaben, Gebühren, Förderverpflichtungen und Zuschläge sind unabhängig vom Stromanbieter gleich hoch.
Das hängt vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Die Entgelte werden behördlich festgelegt.
Privatkundinnen und Privatkunden zahlen per SEPA-Lastschrift oder Überweisung.
Businesskundinnen und Businesskunden zahlen per SEPA-Lastschrift.
Sie basieren auf deinem Tarif, den Netzentgelten, gesetzlichen Steuern, Abgaben, Gebühren, Förderverpflichtungen und Zuschlägen sowie deinem erwarteten Jahresverbrauch.
Jeweils zur Monatsmitte.
Schick uns einfach eine E-Mail mit deiner Kundennummer und deinen neuen Bankdaten. Wir passen die Bankdaten dann schnellstmöglich an.
Ja. Dafür bekommst du von uns ein Formular zur Vertragsänderung.
Schick uns eine E-Mail mit dem passenden Nachweisdokument, zum Beispiel Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Beschluss über die Namensänderung. Wir aktualisieren deine Daten und informieren auch den Netzbetreiber.
Nein. Dafür müsste ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Unser herzliches Beileid. Bitte schick uns eine E-Mail mit der Sterbeurkunde. Dann klären wir gemeinsam die nächsten Schritte.