Eine Photovoltaikanlage liefert immer Strom, sobald genügend Sonnenenergie eingestrahlt wird. Dadurch entsteht regelmäßig überschüssiger Strom, der nicht für den Eigenverbrauch verwendet werden kann. Mit dem 1:1-Tarifmodell kann dieser gewinnbringend verwertet werden und so gleichzeitig dazu beitragen, die Stromkosten zu senken.
SonnenStrom 2.0 bietet die Möglichkeit, überschüssigen Strom aus einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz einzuspeisen und zu einem attraktiven Preis an NATURKRAFT zu verkaufen.
Gültig österreichweit ab 4.6.2019.
Keine Mindestvertragslaufzeit.
Der Partner erhält von NATURKRAFT für die gesamte Einspeisungsmenge in das öffentliche Netz den gleichen Preis, den er am gleichen Stromzähler für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz als Energieverbrauchspreis (exkl. USt.) an NATURKRAFT bezahlt. Mit der Änderung des Energieverbrauchspreises für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz ändert sich gleichzeitig der Abnahmepreis für die gesamte Einspeisungsmenge in das öffentliche Netz im selben Ausmaß.
Die gesamte Einspeisungsmenge in das öffentliche Netz wird wie folgt aufgeteilt:
Einspeisungsmenge 1 = Strombezugsmenge aus dem öffentlichen Netz
Einspeisungsmenge 2 = gesamte Einspeisungsmenge in das öffentliche Netz abzüglich Einspeisungsmenge 1
Der Partner erhält von NATURKRAFT für die Einspeisungsmenge 1 in das öffentliche Netz den gleichen Preis, den er am gleichen Stromzähler für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz als Energieverbrauchspreis (exkl. USt.) an NATURKRAFT bezahlt. Mit der Änderung des Energieverbrauchspreises für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz ändert sich gleichzeitig der Abnahmepreis für die Einspeisungsmenge 1 in das öffentliche Netz im selben Ausmaß.
Für die Einspeisungsmenge 2 erhält der Partner von NATURKRAFT den gemäß § 41 Abs. 1 Ökostromgesetz von der Energie-Control Austria für das jeweilige Quartal veröffentlichten durchschnittlichen Marktpreis für elektrische Grundlastenergie. Dieser Marktpreis wird quartalsweise unter https://www.e-control.at/marktteilnehmer/oeko-energie/marktpreis veröffentlicht.
Die Vergütung zum oben angeführten Marktpreis ist nach oben hin begrenzt mit jenem Preis, den der Partner am gleichen Stromzähler für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz als Energieverbrauchspreis (exkl. USt.) an NATURKRAFT bezahlt.
Wenn am gleichen Stromzähler kein Strombezug von NATURKRAFT aus dem öffentlichen Netz vorliegt, erhält der Partner von NATURKRAFT für die gesamte Einspeisungsmenge in das öffentliche Netz den oben angeführten Marktpreis.
Von NATURKRAFT wird für die Abnahme der Einspeisung in das öffentliche Netz kein Grundpreis an den Partner verrechnet.
Sämtliche vorangeführte Energiepreise gelten für die Abnahme der in das öffentliche Netz eingespeisten elektrischen Energie sowie der gesamten anfallenden Herkunftsnachweise durch NATURKRAFT.