Österreichisches Umweltzeichen.

Im März 2008 wurde NATURKRAFT für das Produkt NaturStrom von Bundesminister Josef Pröll das Österreichische Umweltzeichen des Lebensministeriums verliehen. Diese Auszeichnung erhalten österreichische Unternehmen, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen auf Umweltschutz setzen.

Anwärter auf dieses Qualitätssiegel müssen eine Reihe von Umweltkriterien erfüllen und deren Einhaltung durch ein unabhängiges Gutachten jährlich nachweisen. Ausgezeichnet werden nur umweltschonende Produkte, die auch eine angemessene Gebrauchstauglichkeit und Qualität aufweisen.

Grüner Strom bürgt für höchste ökologische Qualität.

  1. Grüner Strom, das ist Strom mit dem Österreichischen Umweltzeichen, zeichnet sich durch klare definitorische Bestimmungen und transparente Kriterien aus.

  2. Somit kann der Kunde mit einem Blick jenes Stromprodukt erkennen, das garantiert frei von nuklearen und fossilen Energieträgern ist.

  3. Grüner Strom muss zumindest 1 % Strom aus Photovoltaik beinhalten und kann aus Biomasse, Erdwärme, Sonne, Wind oder Wasserkraft stammen.

  4. Bei grünem Strom darf der Anteil an Wasserkraft höchstens 79 % betragen, um auch andere erneuerbare Energiequellen zu fördern.

  5. Nur Ökostromhändler können und dürfen grünen Strom anbieten, damit wird eine mögliche Vermischung mit nicht erneuerbaren Energieträgern unterbunden.

  6. Um den nachhaltigen Aspekt der Versorgung abzurunden, muss der Ökostromhändler auch Informationen bzw. die Möglichkeit der Beratung anbieten, um Einsparpotenziale beim Stromverbrauch aufzuzeigen.

  7. Durch die geforderte Transparenz beim Stromhandel kann dem Konsumenten garantiert werden, dass er durch den Bezug von grünem Strom den europaweiten Strompool aus fossilen und atomaren Quellen reduziert und somit einen wesentlichen Beitrag zur umweltschonenden Energieversorgung sowie zum Klimaschutz leistet.

  8. Als Umweltzeichen-Lizenznehmer sind jene Stromhändler zugelassen, die weder Atomstrom noch Strom aus fossilen Quellen verkaufen oder mit diesem handeln.

  9. Zur Erzeugung von grünem Strom aus Wasserkraft sind nur Kraftwerke zugelassen, die besondere ökologische Kriterien erfüllen (z.B. ganzjährige Durchgängigkeit für Fische bei Flusskraftwerken).

  10. Grüner Strom muss im Portfolio mindestens 10 % Strom aus Anlagen enthalten, die nicht älter als zehn Jahre sind (ab Erstinbetriebnahme) oder in den letzten zehn Jahren revitalisiert bzw. erweitert wurden, wobei das elektrische Arbeitsvermögen um mindestens 15 % vergrößert wurde.

Auszug aus der Richtlinie für das Österreichische Umweltzeichen UZ 46 grüner Strom.

 

Das Österreichische Umweltzeichen