Aktiver Klimaschutz.
E-Mobilität mit der Kraft erneuerbarer Energien.

Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Biogas – diese Energiequellen liefern die wichtigsten Zutaten für NaturStrom E-Mobil. Damit ist NaturStrom E-Mobil die ökologische und günstige Alternative für eine sichere Stromversorgung von Elektrofahrzeugen, ganz ohne CO2-Emissionen und ohne radioaktiven Abfall.

Der Einstieg in die E-Mobilität ist mit dem heutigen Angebot von E-Bikes, E-Scootern, E-Mopeds und E-Autos jederzeit möglich. Elektrofahrzeuge sind modern, leise, schadstoffarm, äußerst sparsam und damit kostengünstig im Verbrauch. Besitzer eines Elektrofahrzeuges, die dieses mit Strom aus erneuerbarer Energie aufladen, können einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Wer sein Elektrofahrzeug über Nacht mit NaturStrom E-Mobil auftankt, profitiert zusätzlich von einem günstigeren Energiepreis und geringeren Netzgebühren.

NaturStrom E-Mobil gilt für Anlagen mit unterbrechbarer Netznutzung und getrennter Messung. Dabei kann die Energielieferung vom Netzbetreiber täglich in Zeiten von Lastspitzen (z. B. in der Mittagszeit) unterbrochen werden. Während der restlichen Tageszeit und in der Nacht erfolgt die Energielieferung ohne Unterbrechung.

Für alle, die auch untertags zu jeder Zeit 100 % grünen Strom für das Aufladen von Elektrofahrzeugen beziehen wollen, sind NaturStrom Privat und NaturStrom Business die optimalen Produkte.

NaturStrom E-Mobil Privat

Gültig österreichweit ab 1.1.2012 für Privatkunden. 
Keine Mindestvertragslaufzeit.

Bei unterbrechbarer Netznutzung und getrennter Messung ist für Privatkunden in Österreich das preisgünstige Produkt NaturStrom E-Mobil Privat nutzbar.

NaturStrom E-Mobil Business

Gültig österreichweit ab 1.1.2012 für Businesskunden. 
Keine Mindestvertragslaufzeit.

Bei unterbrechbarer Netznutzung und getrennter Messung ist für Businesskunden in Österreich das preisgünstige Produkt NaturStrom E-Mobil Business nutzbar.

Sämtliche oben angeführten Energiepreise verstehen sich exklusive Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt, Entgelt für Messleistungen und sonstige derzeit bestehende oder künftig allenfalls hinzukommende gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Förderbeiträge, Zuschläge, Abgaben und Entgelte.

Die oben angeführten Energiepreise gelten nur für Anlagen mit einem standardisierten Lastprofil für unterbrechbare Lieferung ohne Tagnachladung (Lastprofile ULA, ULC und ULE) bzw. mit Tagnachladung (Lastprofile ULB, ULD und ULF) gemäß den „Sonstigen Marktregeln“. Falls für eine Anlage vom Netzbetreiber ein standardisiertes Lastprofil für unterbrechbare Lieferung mit Tagnachladung zugewiesen wird, muss der Zähler für die unterbrechbare Netznutzung als Doppeltarifzähler ausgeführt sein. Dieser dient zur getrennten Erfassung des Stromverbrauches nach Hochtarifzeit (6 bis 22 Uhr) und Niedertarifzeit (22 bis 6 Uhr). Die Zuweisung des standardisierten Lastprofils zu einer Anlage erfolgt durch den zuständigen Netzbetreiber. Netzbetreiber sind verpflichtet, dem Netzbenutzer auf dessen Verlangen bekannt zu geben, welches Lastprofil der Anlage des Netzbenutzers zugewiesen wurde.